Wir stellen uns vor:
Jochen Bisier Schriftführer 41 Jahre Informatiker |
Helmut Hartmann Stellvertr. Vorsitzender 49 Jahre Techniker |
Petra Şaşmaz Vorsitzende 61 Jahre Dolmetscherin/Übersetzerin |
Andreas Schön Kassenwart 43 Jahre Wirtschaftsinformatiker |
Der Vorstand unseres Vereins arbeitet kontinuierlich an der Stärkung der Stotterer-Selbsthilfe und der optimalen Betreuung unserer Mitglieder. Um unseren Verein stets repräsentativ vertreten zu können, wird der Vorstand jährlich von der Mitgliederversammlung gewählt, zuletzt geschehen am 4. Juni 2024.
Falls Ihr Anfragen, Anregungen oder gar Beschwerden an den Vorstand stellen möchtet sind wir euch dankbar und freuen uns, wenn Ihr Kontakt mit uns aufnehmt.
Bitte verwendet hierfür unserer Kontaktformular oder unsere Mailadresse: info@stottern.koeln
Der Vorstand informiert:
Für eine bessere Transparenz in der Vorstandsarbeit von Stottern in Köln e.V. liegen für Mitglieder die Sitzungsprotokolle der Vorstandstreffen an den Gruppenabenden zur Einsichtnahme bereit.
Des Weiteren werden jährlich und satzungsgemäß im Rahmen der Mitgliederversammlung der Tätigkeitsbericht des Vorstandes, der Bericht des Kassenwartes sowie der Bericht der Kassenprüfer veröffentlicht.
Daher kann eine finanzielle Förderung für Seminare aus dem Katalog der Bundesvereinigung Stottern und Selbsthilfe e.V. bei dem Vorstand beantragt werden.
Wir bieten euch im Rahmen dieser Förderung eine ‚Fairness-Vereinbarung‘ an.
Der Zuschuss-Empfänger soll nicht nur etwas erhalten, sondern auch der Gruppe etwas zurückgeben, z.B. in Form eines Seminarberichtes. So können alle Mitglieder partizipieren und interessante sowie abwechslungsreiche Gruppenabende gestaltet werden.
Fragen zu Einzelheiten beantworten wir Euch gerne per Mail: info@stottern.koeln
Fotogalerie…
Die Stotterer-Selbsthilfe Köln e.V. dokumentiert ihre Veranstaltungen per Fotokamera um dieses Bildmaterial in den Vereinsmedien der Stotterer-Selbsthilfebewegung in digitaler sowie in gedruckter Form zu veröffentlichen.
Ziel ist es Betroffenen, Angehörigen und Interessierten einen besseren Einblick in die Vereinsaktivitäten zu gewähren und dauerhafte Erinnerungen an besondere Veranstaltungen zu ermöglichen. Die angefertigten Fotos werden nicht kommerziell verwendet. Wir weisen darauf hin, dass die Fotos bei der Veröffentlichung im Internet weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung dieser eingestellten Fotos durch Dritte kann daher nicht generell ausgeschlossen werden.
Eine Einwilligung zur Veröffentlichung wird durch die Anerkennung der AGB erteilt und kann schriftlich gegenüber dem Vorstand vor und während der laufenden Veranstaltung widerrufen werden. Des Weiteren hat der Vorstand mit Einführung der AGB festgelegt, dass die Aufstellung zum Gruppenfoto automatisch und unwiderruflich als Einwilligung zählt.
Rechtliche Grundlage:
Das Recht am eigenen Bild ist ein Teil des vom Gesetz geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts (§ 22, Kunsturheberrechtsgesetz). Es gilt der Grundsatz, dass Fotos nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder veröffentlicht werden dürfen. Es handelt sich um eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung. Diese Einwilligung kann schriftlich, mündlich und auch stillschweigend erklärt werden, zum Beispiel durch konkludentes Handeln.