Die Mitgliedschaft bei uns…
Gerne könnt Ihr bei uns auch Mitglied werden und somit von vielen Vorteilen profitieren.
Wichtig: Ihr könnt natürlich auch an allen Veranstaltungen teilnehmen, ohne Mitglied zu sein!
Vorteile der Mitgliedschaft
- Vergünstigte Teilnahme an den Workshops aus unserem Programm
- Kostenlose Benutzung unserer umfangreichen Bibliothek mit Büchern und Videos über das Stottern
- das jährliche Programmheft wird kostenfrei nach Hause geschickt
- Bezug unserer Rundschreiben und Rundmails
- Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung
- Zuschuss bei der Teilnahme an Seminaren der BVSS
- …und vor allem: Unterstützung unserer Aktionen & Ziele!
Kosten und Arten der Mitgliedschaft
- Regelmitgliedschaft für Berufstätige mit allen Vorteilen der Stotterer-Selbsthilfe Köln e.V.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 15,- pro Kalenderjahr.
- Ermäßigte Mitgliedschaft für Schüler, Studenten und Empfänger von sozialen Transferleistungen mit allen Vorteilen der Stotterer-Selbsthilfe Köln e.V. Diese Mitgliedschaft ist kostenlos*.
- Fördermitgliedschaft mit vielen Vorteilen der Stotterer-Selbsthilfe Köln e.V. außer Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung.
Der Mitgliedsbeitrag kann selbst bestimmt werden, muss aber mindestens € 8,- für ein Kalenderjahr betragen.
Da wir als gemeinnütziger Verein anerkannt sind, sind Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzbar.
Wenn Euer Interesse geweckt wurde, könnt Ihr Euren Mitgliedsantrag direkt ausdrucken und ausgefüllt an uns senden.
Außerdem würden wir uns zusätzlich über eine Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren freuen. Dies erspart uns eine Menge Verwaltungsaufwand und damit Kosten, ferner gibt es uns finanzielle Planungssicherheit. Für einen kleinen Verein ist das viel wert.
– Mitgliedsantrag –.
* Fußnote: Beantragt der Antragsteller die Gewährleistung des ermäßigten Mitgliedsbeitrags, ist zusätzlich ein Ermäßigungsnachweis einzureichen. Weiterhin verpflichtet sich das Mitglied bei einer ermäßigten Mitgliedschaft, regelmäßig einen aktuellen Ermäßigungsachweis zu erbringen. Liegt dem Vorstand bis Ende Januar des laufenden Jahres kein Nachweis vor, gilt als Mitgliedsbeitrag der reguläre Beitrag. |